Schwerbehindertenerhebung
Nach §148 SGB haben Verkehrsunternehmen Anspruch auf Ausgleichszahlungen für die unentgeltliche Beförderung von Schwerbinderten. Die Länder nutzen dazu pauschale Ausgleichsätze. Unternehmen, die einen deutlich überdurchschnittlichen Anteil schwerbehinderter Fahrgäste befördern, können dies gegenüber der Ausgleichsbehörde durch eine gemäß der jeweiligen Landesrichtlinien durchgeführten Erhebung des Anteils Schwerbehinderter Fahrgäste nachweisen und dann einen höheren Ausgleichssatz beanspruchen.
Eine solche Erhebung wird i.d.R. in vier jeweils dreiwöchigen Perioden eines Jahres durchgeführt. Dazu gibt es klare Regelungen zur Stichprobenziehung und zur Ermittlung der Ausgleichssätze.
PROZIV führt jedes Jahr mehrere Schwerbhindertenzählungen durch. Wir nutzen dazu das entsprechende Modul aus ivu.plan, mit dem fast alle Arbeitsschritte wie z.B. Stichprobenziehung, Dateneingabe und Ausgleichssatzermittlung einfach und zuverlässig durchgeführt werden können.
Die Ergebnisse werden in Form eines Testats an die Landesbehörde übergeben. Je nach gültiger Landesrichtlinie stellen wir das Testat selbst aus oder beauftragen damit einen diesbezüglich erfahrenen Wirtschaftsprüfer.