Liniengenehmigungen

Die Erteilung von Liniengenehmigungen erfolgt in ausschließlicher Zuständigkeit der Genehmigungsbehörden. PROZIV berät Unternehmen bei der Antragstellung sowie Aufgabenträger oder auch andere Beteiligte, wie z. B. Kommunen, in entsprechenden Anhörungsverfahren. Aber auch im Vorfeld werden wir in Fragen der Genehmigungsfähigkeit von Leistungen tätig. Dieser Aspekt hat nach dem Urteil des BVerwG 3 C 31.12 vom 12.12.2013 in Bezug auf Bedarfsverkehre im Flächenbetrieb erhebllich an Bedeutung gewonnen.

 

Ralf Günzel

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